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Annahme einer Erbschaft

См. также в других словарях:

  • Annahme — Hypothese (fachsprachlich); Mutmaßung; Behauptung; These; Vermutung; Spekulation; Aufnahme; Akzeptanz; Akzeptierung; Axiom (fachsprachlich); …   Universal-Lexikon

  • Annahme — bezeichnet: Vermutung, eine Mutmaßung aufgrund von Tatsachen oder Intuition Hypothese in der Wissenschaftstheorie Annahme (Versicherungsmathematik), eine Schätzung der Wahrscheinlichkeit zukünftiger Zahlungsströme Annahme (Erbschaft), im Erbrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Erbschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Ausdruck Erbschaft bezeichnet im deutschen Erbrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, des Erblassers,… …   Deutsch Wikipedia

  • Buddenbrooks. Verfall einer Familie — Buddenbrooks: Verfall einer Familie ist der erste Roman von Thomas Mann und der erste Gesellschaftsroman deutscher Sprache von Weltrang.[1] Er schildert Stolz, Glanz und Kultur der Kaufmannsfamilie Buddenbrook und ihren langsamen Verfall während… …   Deutsch Wikipedia

  • Buddenbrooks - Verfall einer Familie — Buddenbrooks: Verfall einer Familie ist der erste Roman von Thomas Mann und der erste Gesellschaftsroman deutscher Sprache von Weltrang.[1] Er schildert Stolz, Glanz und Kultur der Kaufmannsfamilie Buddenbrook und ihren langsamen Verfall während… …   Deutsch Wikipedia

  • Beneficĭum — (lat.), 1) Wohlthat, Gefälligkeit; 2) Ertheilung eines Amtes u. Beförderung; daher: Beneficiorum liber, Buch im römischen Ärarium, in welches der aus der Provinz zurückkehrende Proconsul, Proprätor etc., die Namen der von ihm zu Ämtern Ernannten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gestĭon — (lat.), Führung, Verrichtung, Verwaltung, namentlich vormundschaftliche Geschäftsführung; gestio pro herede, nach römischem Rechte die stillschweigende Annahme einer Erbschaft, wobei ein zur Erbschaft Berufener, ohne förmlich zu erklären, Erbe… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zinsen — (lat. Usurae, Foenus, s. d.), Vergütung für die Benutzung eines einem andern zu gehörigen Geldkapitals (Interessen). Das Zinsennehmen war in frühern Zeiten, so insbes. nach dem kanonischen Recht im Mittelalter, als Wucher (s. d.) angesehen. Es… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …   Universal-Lexikon

  • Baiern [2] — Baiern (Geschichte). I. Älteste Geschichte des 794. Die ältesten Bewohner des heutigen Königreichs B. sollen Celten, vom Stamme der Bojer gewesen sein. Durch andringende Germanische Völkerschaften zum größten Theile vertrieben, machten sie (nach… …   Pierer's Universal-Lexikon

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